Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB)

WACH Studio GmbH Stand:

12.03.2025

1.0 Geltungsbereich

1.1 Diese AGB gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen dem Auftraggeber und der WACH Studio GmbH, Hakenbusch 5, 49078 Osnabrück (nachfolgend „WACH“ genannt). Sie gelten auch für zukünftige Ergänzungs- oder Folgeaufträge.

1.2 Regelungen, die diese AGB abändern oder aufheben, sind nur dann gültig, wenn sie von WACH schriftlich bestätigt wurden. Durch schriftliche Auftragserteilung erklärt sich der Auftraggeber ausdrücklich mit den AGB einverstanden. Entgegenstehende AGB des Auftraggebers gelten nur, soweit WACH sie ausdrücklich schriftlich anerkennt.

2.0 Auftragserteilung

2.1 Alle Angebote von WACH sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch WACH zustande. Textform (E-Mail) gilt als Schriftform.

2.2 Konzepte, Präsentationen, Planungen und Kalkulationen bleiben geistiges Eigentum von WACH und dürfen nicht ohne ausdrückliche Zustimmung an Dritte weitergegeben werden.

3.0 Budget/Kosten

3.1 Im vertraglich vereinbarten Budget sind alle Herstellungskosten enthalten, sofern der Film nach den genehmigten Vorgaben produziert wird. Zusätzliche Kosten für nachträgliche Änderungen gehen zulasten des Auftraggebers.

3.2 Zwei Änderungsschleifen sind im Budget enthalten. Zusätzliche Änderungen sind kostenpflichtig.

3.3 Wetterbedingte Drehabbrüche oder -verschiebungen sind nicht im Budget enthalten. Zusätzliche Kosten werden nach Aufwand berechnet.

4.0 Zahlungsbedingungen

4.1 Der Auftraggeber leistet gegen Rechnungsstellung folgende Zahlungen: Der Auftrag wird nach Fertigstellung berechnet. Ab einer Auftragssumme von 5000€ netto behält sich WACH vor, eine Anzahlung nach Auftragserteilung zu berechnen. Etwaige Zusatzkosten/Verlängerungstage werden mit der Abschlussrechnung nach Aufwand vergütet.

4.2 Zahlungsziel: 14 Tage netto

4.3 Zahlungsverzug führt zu einer Mahnpauschale von 40 Euro.

4.4 Zahlungsverzug verschiebt den Abgabetermin entsprechend der Verzugsdauer.

5.0 Herstellung und Archivierung

5.1 Die Herstellung erfolgt auf Grundlage eines vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten oder gemeinsam erarbeiteten Konzepts/Drehbuchs.

5.2 Nach Freigabe des Konzepts beginnt WACH mit der Vorproduktion, wozu u. a. Dienstleister-Anfragen, Location-Suche und Equipment-Buchung gehören.

5.3 Rohmaterial wird kostenlos 12 Monate gespeichert. Verlängerungen können gegen Gebühr vereinbart werden.

6.0 Abnahme und Mängelrügen

6.1 Nach Fertigstellung des Films erhält der Auftraggeber die Möglichkeit, die vorläufige Fassung zu prüfen.

6.2 Falls innerhalb von 7 Tagen keine Beanstandung erfolgt, gilt der Film als abgenommen.

6.3 Stillschweigende Nutzung oder Veröffentlichung des Films gilt als Abnahme.

7.0 Verantwortlichkeiten des Auftraggebers

7.1 Der Auftraggeber stellt sicher, dass benötigte Materialien, Logos, Einwilligungen etc. rechtzeitig zur Verfügung stehen.

7.2 Dreharbeiten auf Kundengelände: Der Kunde sorgt dafür, dass alle Beteiligten eine Einwilligung unterzeichnen.

7.3 Für die sachliche Richtigkeit des Filminhalts, insbesondere in Bezug auf Werbe- und Produktaussagen, sowie die rechtliche Zulässigkeit ist der Auftraggeber verantwortlich.

8.0 Stornierung

8.1 Stornierungskosten:

Bis 1 Monat vor Drehbeginn: 30 % des Honorars

Bis 2 Wochen vor Drehbeginn: 60 % Weniger als 1 Woche vor Drehbeginn: 90 %

8.2 Stornokosten für Fremdleistungen (Locations, Schauspieler etc.) werden zu 100 % weiterberechnet.

9.0 Urheberrechte und Nutzung

9.1 Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung an den Kunden über.

9.2 Standard-Nutzungsrechte sind auf 12 Monate beschränkt. Verlängerungen müssen gesondert vereinbart werden.

9.3 Total Buyout (vollständige Rechteübertragung) ist nur gegen gesonderte Vereinbarung möglich.

10.0 Musikrechte / GEMA

10.1 Falls GEMA-pflichtige Musik verwendet wird, muss der Kunde die erforderlichen Rechte selbst einholen.

10.2 WACH unterstützt bei der Musikauswahl, kann aber keine Garantie für bestimmte Musikrechte geben.

11.0 Haftung und Gewährleistung

11.1 Die Haftung von WACH ist auf die Höhe des Honorars begrenzt.

11.2 Der Kunde ist für die sachliche und rechtliche Richtigkeit des Inhalts verantwortlich.

12.0 Verschwiegenheit und Loyalität

12.1 Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit aller geschäftlichen Informationen.

12.2 Es ist untersagt, Mitarbeiter der jeweils anderen Partei abzuwerben oder einzustellen.

13.0 Schlussbestimmungen

13.1 Gerichtsstand ist Osnabrück.

13.2 Schriftformklausel: Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.